Hausham - Die Gemeinde Hausham braucht Wohnraum. Um dem steigenden Bedarf nachzukommen, möchte sie jetzt nach längerer Zeit wieder Bauland ausweisen.
Passenderweise klafft im Südwesten der Gemeinde eine unbebaute Lücke von 23.000 Quadratmetern zwischen vier bereits erschlossenen Straßen. Um die Planungen voranzutreiben, hat der Haushamer Gemeinderat jetzt den Flächennutzungsplan geändert: Die landwirtschaftliche Fläche gilt nun als Wohnbaufläche. Nur ein erster Schritt. Denn der Landschaftsschutz und die Landesplanung könnten der Gemeinde noch einen Strich durch die Rechnung machen.
Die Lage wäre ideal: Das Areal befindet sich inmitten der Frühlingsstraße, der Huberbergstraße, dem Moosrainer Weg und der Poilstraße. Ein potenzielles Baugebiet mit etwa 23.000 Quadratmetern. Ohne die Erschließungsflächen blieben laut Bauamtsleiter Florian Ruml rund 20.000 Quadratmeter Bauland, für das sich die Kommune ein Einheimischenprogramm vorstellen kann. Die Erschließung wäre über den Huberspitzweg und eine etwa 50 Meter lange Stichstraße denkbar. Als Ausgleichsflächen für den Naturschutz bieten sich die westlichen Hangflächen an. Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern hat die Gemeinde bereits aufgenommen.
Soweit die Vorarbeiten der Verwaltung. „Die Kardinalfrage ist: Wollen wir das oder nicht?“, fragte Bürgermeister Hugo Schreiber (FW) die Gemeinderäte. „Wir müssen Wohngebiete schaffen“, fand Michael Ertl (SPD). Bei den Bürgern jedenfalls besteht Bedarf: Eine steigende Nachfrage belegen laut Gemeinde Preissteigerungen in der Bodenrichtwertliste und Anfragen von einheimischen Familien bei der Gemeinde. „Die Anfragen sind im vergangenen Jahr mehr geworden“, informierte Ruml.
Für neuen Wohnraum muss die Gemeinde allerdings erst zwei Brocken aus dem Weg schaffen: Naturschutz und Landesplanung – beide wurden im Vorfeld geprüft. Gemäß Landratsamt Miesbach liegt die Fläche im Landschaftsschutzgebiet Egartenlandschaft Miesbach. Die Gemeinde Hausham jedoch ist anderer Meinung, weil das Areal bis auf eine Lücke vollständig von Bebauung umgeben ist – und damit nicht mehr Teil der zu schützenden Haglandschaft wäre. „Sonst wäre eine Herausnahme aus der Schutzgebietsverordnung nötig“, erklärte Ruml. Darüber hinaus muss die Gemeinde laut höherer Landesplanungsbehörde einen konkreten Flächenbedarf nachweisen, wenn sie Bauland ausweisen will.
Um Klarheit zu den beiden kritischen Punkten zu bekommen, riet Ruml, den Flächennutzungsplan zu ändern. „Dadurch entsteht aber noch kein Baurecht“, betonte der Bauamts-Chef. Mit 19:3 Stimmen entschied sich der Gemeinderat für die Änderung.
Quelle: http://www.merkur.de/lokales/miesbach/miesbach/schwieriger-bauland-3149042.html