Bürgerbegehren

Ausführliche Begründung.pdf
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Wir fordern den Erhalt des Landschaftsschutzgebietes "Egartenlandschaft um Miesbach" der Grundstücke der Gemarkung in Hausham:

 

  • Flurnummer 669/3 (Fläche Nr. 1)

 

  • Flurnummer 707/4, Bebauungsplan Nr. 41 „Wohnen für Familien am Huberspitzweg“ (Fläche Nr. 2) und

 

  • Flurnummer 703/0, Bebauungsplan Nr. 43
    "neues Haus Bambi" (Fläche Nr. 3) sowie
    Nr. 42 „Wohnen für Familien an der Huberbergstraße“ (Fläche Nr. 4)
Der Blick von oben: Die blauen Flächen sind aus dem Landschaftsschutzgebiet entnommen worden. © Grafik: DAK

 

Ablauf eines Bürgerbegehrens:

Um einen Bürgerentscheid zu initiieren, muss ein Bürgerbegehren bei dem ersten Bürgermeister Herrn Jens Zangenfeind eingereicht werden. Die Zahl der notwendigen Unterschriften für das Bürgerbegehren in Hausham beträgt 10% der Gemeindebürger.

Der Gemeinderat muss dann in der nächsten Gemeinderatssitzung über die formale Zulässigkeit (Anzahl Unterschriften, Formulierung) entscheiden und danach innerhalb von drei Monaten den Bürgerentscheid durchführen.

 

 

 

Das Bürgerbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland auf kommunaler Ebene. In wichtigen Angelegenheiten können die Bürger einer kommunalen Gebietskörperschaft (z. B. Gemeinde, Landkreis, Bezirk etc.) einen Antrag auf Bürgerentscheid stellen.

Dieser Antrag, der von einem bestimmten Anteil von Wahlberechtigten unterzeichnet sein muss, wird Bürgerbegehren genannt.

 

Hausham hat zum Stand August 2016: 8.372 Einwohner.

Davon sind 6.396 wahlberechtigt bei den Kommunalwahlen (Deutsche und EU-Bürger).

 

Alle wahlberechtigten Bürger einer Kommune können in einem Bürgerentscheid nach den Grundsätzen der freien, gleichen und geheimen Wahl über eine zur Abstimmung gestellte Sachfrage entscheiden. Der Bürgerentscheid steht dem Beschluss der gewählten Kommunalvertretung gleich.

 

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind in Bayern Instrumente direkter Demokratie auf kommunaler Ebene. Damit können Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises einer Gemeinde oder eines Landkreises von den Gemeinde- bzw. Kreisbürgern selbst beschlossen werden.

 

Die Unterstützungsunterschriften für ein Bürgerbegehren können frei gesammelt werden. Die Zahl der notwendigen Unterschriften in Hausham beträgt 10% der Gemeindebürger.

Für den darauffolgenden Bürgerentscheid benötigen wir 20% der wahlberechtigten Bürger in Hausham.

 

 

 

Wir haben mittlerweile einen Anwalt konsultiert, der uns vor und während des geplanten Bürgerbehrens unterstützen wird.

 

Merkblatt zur Durchführung von Bürgerbegehren - Mehr Demokratie e.V.

 

Gesetzliche Grundlagen: Art. 18a BayGO

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Bürgerbegehren_Rückseite.pdf
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