Gemeinde Hausham veröffentlicht mögliche Projekte:

Einheimischenprogramm / Lebenshilfe Haus Bambi

 

     1.   Ausgangslage

Der Gemeinde Hausham liegen ca. 100 Anfragen von überwiegend einheimischen jungen Familien vor, die auf der Suche nach bezahlbaren Flächen sind um dort, wie ihre Eltern und Großeltern, ein Eigenheim zu errichten.

Die Lebenshilfe Miesbach betreut Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen im Haus Bambi in Schliersee. Um die Kinder bestmöglich zu betreuen und zu fördern sucht die Lebenshilfe seit Jahren nach einer Baufläche.

     2.   Grundstücksangebot, rechtliche Verhältnisse der Grundstücke

Der Gemeinde Hausham wurden die drei Grundstücke „Am Gewerkschaftshaus“, „An der Schlierach“ und die Fläche neben dem Baugebiet „Krätzer Leite“ zum Kauf angeboten.

Die Gesamtfläche beläuft sich auf 39.621 qm.

Diese Flächen liegen wie das gesamte Gemeindegebiet im Bereich das Landschaftsschutzgebietes „Egartenlandschaft“.

Eine Bebauung der Flächen ist nur dann möglich, wenn der Kreistag die Herausnahme der Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet beschließt.

Bevor diese Herausnahme nicht erfolgt, können Detailplanungen nicht vorgenommen werden.

     3.   Beschlusslage im Gemeinderat

Es bestehen Konzepte und Planskizzen über eine Bebauung der Flächen mit dem Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und der Lebenshilfe ein neues Zuhause für das „Haus Bambi“ zu ermöglichen.

Es gibt noch keine Beschlüsse des Gemeinderates darüber, wie eine mögliche Bebauung konkret aussehen soll. Wie eine mögliche Bebauung gestaltet werden könnte, liegt grundsätzlich im Rahmen der Planungshoheit in der Entscheidungsbefugnis des Gemeinderates.

     4.   Stand der Überlegungen

Der Gemeinderat ist sich seiner Verantwortung für die Natur, gegenüber Anwohnern, gegenüber jungen Familien die ihre Existenz wie die vorherigen Generationen in Hausham aufbauen möchten und für eine soziale Einrichtung, die in einzigartiger Weise die Schwächsten unserer Gesellschaft betreut, bewusst.

Nachfolgend ein Überblick über den derzeitigen Stand der Überlegungen. Natürlich hat sich der Gemeinderat darüber Gedanken  gemacht, wie die Grundstücke nach einer Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet, über die der Kreistag entscheiden muss, genutzt werden können um den vorgenannten Interessen gerecht zu werden. Verbindliche Beschlüsse über die Art und den Umfang einer möglichen Bebauung sind aber noch nicht ergangen.

a)     Es kommt eine Bebauung des Bereiches unterhalb des Hanges mit einer Fläche von ca. 8.000 qm für die Lebenshilfe und von ca. 16.000 qm für Wohnbebauung in Frage, mithin eine Gesamtfläche von ca. 24.000 qm. Es sollte weder eine Bebauung des Hangbereiches erfolgen,  noch der Fläche an der Schlierach. Diese Fläche an der Schlierach soll gegebenenfalls als Spielplatz und parkähnlicher Aufenthaltsort genutzt werden. Auch im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz soll eine Bebauung der Fläche an der Schlierach nicht erfolgen.

b)    Bei dem Gebäude der Lebenshilfe würde es sich um einen überwiegend eingeschossigen Bau handeln. Dies ist erforderlich, um eine barrierefreie Fläche für die Kinder und Jugendlichen mit Behinderung zu schaffen. Nur im nördlichen Bereich würde aufgrund des Gefälles das Untergeschoß sichtbar sein. Es sollen in dem Gebäude der Lebenshilfe mit einer überbauten Fläche von ca. 2400 qm  30 – 35 Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Wohngruppen betreut werden. Ca. 40 – 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versorgen die Kinder und Jugendlichen im Dreischichtbetrieb rund um die Uhr. An der möglichen Zufahrt zu dem Gebäude der Lebenshilfe soll gleich an der Südseite des Grundstückes eine Tiefgarageneinfahrt errichtet werden. Der Liefer – und Mitarbeiterverkehr wird hierdurch abgefangen.

c)     Die Gebäude für Wohnraum auf einer Fläche von ca. 16.000 qm sollen eine Wandhöhe von ca. 6,50 m aufweisen, es handelt sich ausschließlich um Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften. Die Gebäude werden auf der Grundlage „E + 1“ (Erdgeschoß und 1. Stock) errichtet. Die bestehende Bebauung im Bereich der Frühlingstrasse und Poilstrasse ist zum Teil größer und höher. Es sind weder Hochhäuser noch Wohnblöcke

d)    vorgesehen. Denkbar sind ca. 20 Häuser (überwiegend Doppelhaushälften) mit Grundstücksflächen von ca. 350 – 500 qm. Es wird darauf geachtet, dass die Straßen ausreichen breit sind um einen Gehweg anzubringen und Schneeablageflächen zu schaffen.

e)     Zu den Belangen des Hochwasserschutzes und der Oberflächenentwässerung ist auszuführen, dass Fachplaner und das Wasserwirtschaftsamt dafür Sorge tragen, dass ein Hochwasserrisiko für die Anlieger nicht erhöht wird und dass das Oberflächenwasser ordnungsgemäß und großzügig dimensioniert abgeleitet wird. Ein Ableiten die die Schlierach ist nach den Angaben des Wasserwirtschaftsamtes ohne weiteres möglich und birgt für die Bewohner kein Überschwemmungsrisiko. An der Hangkante ist eine Drainage vorgesehen, die das Hangwasser bereits dort abfängt. Insgesamt wird sich die Oberflächenentwässerung gegenüber dem jetzigen Bestand erheblich verbessern. Soweit Anwesen durch Quellen versorgt werden ist gewährleistet, dass dies auch weiterhin möglich ist. Soweit erforderlich werden Leitungen verlegt.

f)      Durch die Möglichkeit, Wasserleitungen und Kanäle sowie Oberflächenwasserleitungen zu verlegen werden wir auch endlich die problematische Entwässerungssituation im Bereich des Moosrainer Weges und darunter liegender Grundstücke lösen können.

g)     Selbstverständlich wird vor einem etwaigen Baubeginn ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt. Damit ist gewährleistet, dass alle bestehenden und umliegenden Gebäude durch Gutachter vor und nach dem Bau besichtigt werden.

h)    Es kann baulich sichergestellt werden, dass Fahrzeuge nicht über die Huberbergstraße in die Schlierachstraße – und umgekehrt – einfahren können (Durchfahrtsbarrieren). Die Zufahrt erfolgt über den Huberspitzweg, der verbreitert wird. Ebenso ist eine Verbreiterung der Brücke über die Schlierach möglich, um die Situation für den Begegnungsverkehr zu verbessern.

i)       Die Verkehrssituation in der Naturfreundestrasse kann verbessert werden, sowohl hinsichtlich Straßenbelag als auch im Hinblick auf mehrere Engstellen (z.B. im Bereich der Katholischen Pfarrkirche St. Anton). Parkmöglichkeiten müssen erhalten bleiben, es soll aber auch keine „Rennstrecke“ geschaffen werden.

     5.   Zeitplan

a)     Am 19.10.2016 wird der Kreistag über eine Herausnahme der Flächen aus  dem Landschaftsschutzgebiet entscheiden.

b)    Sofern eine Herausnahme erfolgt, könnte der Gemeinderat im November / Dezember 2016 über den Ankauf von Flächen entscheiden und eine Bauleitplanung in die Wege leiten (Bebauungsplan). Möglich ist, dass die Gemeinde alle Flächen erwirbt und eine Teilfläche der Lebenshilfe veräußert. Über den Planungsstand würden wir jeweils informieren und die Anlieger in die Planungen einbinden.

 

Wir weisen auf eine Informationsveranstaltung hin am

 

                        Dienstag, den 11. Oktober 2016, 19.00 Uhr

                        im Gewerkschaftshaus, großer Saal.

 

Ziel der Veranstaltung:

Den Bürgerinnen und Bürgern soll Gelegenheit gegeben werden, ihre Bedenken, Einwände und Vorschläge zu äußern.

Quelle: http://www.hausham.de/hausham/aktuelles/2016/10/Projekte.php

 

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